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Hygienebeauftragte

(Externe) Hygienebeauftragte haben das erforderliche spezielle Fachwissen um die gesetzlichen Regeln umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen. Der Umgang mit Hygiene in Pflegeeinrichtungen ist in den Heimgesetzen, im Infektionsschutzgesetz, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der TRBA 250 geregelt.

Zudem sind regelmäßige Schulungen des Personals und Begehungen der Einrichtungen Pflicht. Besonders bei schwierigen Situationen wie MRSA oder Noroviren sind Hygienebeauftragte mit Ihrem fundierten Expertenwissen gefragt. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen der Hygiene- und Infektionsprophylaxe im Alltag sicher und zuverlässig umgesetzt werden.

Auf der sicheren Seite durch externe Hygienebeauftragte

Wenn Ihre Einrichtung nicht über einen solchen Hygienebeauftragten mit entsprechender Weiterbildung verfügt, ist die Delegation dieser Aufgaben an einen externen Hygienebeauftragten der QMService GmbH die ideale Lösung.

Speziell auf Ihre Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt, übernehmen externe Hygienebeauftragte diese komplexe Aufgabe. Und das Beste: Unser Expertennetzwerk ist das ganze Jahr für Sie erreichbar. Somit ist sichergestellt, dass auch in einer Krisensituation jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner für Ihre Einrichtung zur Verfügung steht.

 

Individuell nach Bedarf bieten wir Ihnen durch unseren Hygienebeauftragten folgende Leistungen an:

  • Erstellung eines auf Ihr Haus zugeschnittenen Hygienekonzeptes
  • Analyse des Ist-Zustandes inklusive Begehung der Einrichtung
  • Prüfung Ihrer einrichtungsbezogenen Pflegestandards auf Erfüllung der Hygiene-Richtlinien
  • Gemeinsame Erarbeitung eines Hygienehandbuchs und Hygieneplans
  • Implementierung des Hygieneplans in Ihrem Qualitätsmanagementsystem
  • Schulung der Mitarbeiter in Inhouse-Seminaren
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen
  • Erstellung von Desinfektions-, Reinigungs- und Hautschutzplänen 

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot ganz nach ihren Anforderungen. 

Ihr Nutzen

  • Zeitersparnis für die umfassende Qualifizierung einer internen Hygienekraft
  • Optimale Vorbereitung auf behördliche Kontrollen und Qualitätsprüfungen durch den externen Einsatz
  • Berücksichtigung aller rechtlich festgelegten Vorschriften und Richtlinien
  • Sicherheit vor etwaigen Ausfällen des Hygienebeauftragten durch Urlaub oder Krankheit